HOME

ANGEBOT

ABLAUF

ÜBER MICH

KONTAKT

IMPRESSUM         DATENSCHUTZ

ABLAUF

Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde verschaffe ich mir in einem persönlichen Gespräch zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen, Ihre Situation und Problembereiche. Weiterhin nehme ich eine erste diagnostische Einschätzung vor und wir besprechen, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sein könnten.

In weiteren Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) geht es dann neben dem gegenseitigen Kennenlernen und der Diagnosestellung auch um die Besprechung möglicher Therapieziele und Behandlungsansätze.

 

Gesetzliche Krankenversicherung:

Ich bin zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen berechtigt, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Dies wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen abgeklärt. Die Kosten hierfür werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

 

Wird nach Abschluss der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der probatorischen Sitzungen eine Therapie aufgenommen, erfolgt die Beantragung der Therapie für Sie durch mich bei der Krankenkasse.

 

Private Krankenversicherung & Beihilfe:

Entsprechend der individuellen Vertragsbedingungen mit ihrer privaten Krankenversicherung ist eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten möglich. Ihre Versicherung wird Ihnen dazu auch vor Aufnahme einer Behandlung Auskunft geben.

 

Häufig sind auch für Beihilfeberechtigte und bei vielen Privatversicherten probatorische Sitzungen vorgesehen. Bei privaten Krankenversicherungen deren Tarif nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr vorsieht, wird dagegen die Unterscheidung zwischen probatorischen und „normalen“ Sitzungen nicht gemacht. Wenn von Ihnen die Aufnahme der Therapie gewünscht wird, erfolgt die Antragsstellung auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle bzw. privaten Krankenversicherung entsprechend der individuellen Vertragsbedingungen für Sie durch mich.

 

Selbstzahler:

Selbstverständlich ist es möglich, die Kosten für eine Therapie oder einzelne Leistungen selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Sollten Sie eine Beratung wünschen oder aber eine psychische Störung liegt bei Ihnen nicht vor (die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur bei einer „behandlungsbedürftigen psychischen Störung“), müssen die Kosten von Ihnen selbst übernommen werden.